Förderung und Zuschüsse zum Heilpraktiker
Die Aufwendungen für eine Ausbildung zum Heilpraktiker summieren sich rasch auf mehrere Tausend Euro. Ein Betrag, der sicherlich den ein oder anderen zurückschrecken lässt. Doch das muss nicht sein, denn es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Förderung und Zuschüsse für ein Fernstudium zum Heilpraktiker, die leicht beantragt werden können. Sowohl staatliche Förderprogramme, als auch Rabatte durch die Anbieter von Heilpraktikerlehrgängen können dabei helfen, sich den Traum vom Heilpraktiker auch mit schmalem Budget zu erfüllen.
Förderung der Ausbildung durch staatliche Fördermittel und Zuschüsse
Zunächst vorab: Eine Bafög-Förderung wie für andere Studiengänge ist bei einem Fernstudium zum Heilpraktiker leider nicht möglich. Allerdings lassen sich überraschend viele verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten für das Fernstudium zum Heilpraktiker ausschöpfen:
- Bildungsgutschein: Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, die besonders dann gut zu bekommen ist, wenn man bereits arbeitslos oder davon bedroht ist. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung wird vorausgesetzt. Ob ein Bildungsgutschein für die Finanzierung der Ausbildung zum Heilpraktiker bewilligt wird, hängt außerdem stark davon ab, ob Sie ihren Sachbearbeiter oder ihre Sachbearbeiterin davon überzeugen können, dass sich diese Ausbildung auszahlt. Tipp: Unbedingt gut vorbereitet zum Beratungstermin erscheinen!
- Bildungsprämie: Mit der Bildungsprämie sollen vor allem gering Verdienende und Existenzgründer dabei unterstützt werden, sich weiterzubilden. Um sie für das Fernstudium zum Heilpraktiker in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich an eine der über 600 anerkannten Beratungsstellen in Deutschland wenden und beraten lassen.
- Bildungskredit: Der Bildungskredit ist eine staatliche Finanzierung, bei der die Kosten der Ausbildung zwar vollständig übernommen, jedoch zum Teil zurückgezahlt werden müssen. Bei einer Heilpraktikerausbildung sind dies um die 100 bis 300 Euro pro Monat. Zu beachten ist allerdings, dass die Ausbildungsstelle Bafög-fördungsberechtigt sein muss, was leider nur sehr auf wenige Heilpraktikerschulen und entsprechende Lehrgänge zutrifft.
- Begabtenförderung: Die Begabtenförderung ist ein Stipendienprogramm der Stiftung Begabtenförderungswerk für berufliche Bildung (SBB). Achtung: Nicht umsonst heißt es Begabtenförderung. Ein sehr guter Abschluss einer Berufsausbildung im medizinischen oder pflegerischen Bereich wird ebenso vorausgesetzt wie ein Höchstalter von 25, in Ausnahmefällen 27 Jahren. Die Bewerbung wird entweder bei der Industrie- und Handelskammer eingereicht, bei der die Berufsbildung absolviert wurde oder, im Falle dass ein bundesgesetzlich geregelter Beruf erlernt wurde, direkt bei der SBB.
- Zielgruppenspezifische Förderungsprogramme: Darunter fällt erstens das Förderprogramm der WeGebAU, das gering qualifizierte, ältere Arbeitnehmer ab 45 Jahren in kleinen und mittelständischen Unternehmen anspricht. Bis zu 75 Prozent der Kosten einer Heilpraktikerausbildung übernimmt hier die Agentur für Arbeit, der Rest muss selbst gezahlt oder vom Arbeitgeber getragen werden. Jüngere Arbeitnehmer, die die Förderung in Anspruch nehmen möchten, können immerhin noch bis zu 50 Prozent der Lehrgangsgebühren übernehmen lassen. Zweitens können behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Menschen eine Rehabilitationsförderung beantragen, die dabei helfen soll, eine (Wieder-) Eingliederung in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Hier wird individuell durch die Arbeitsagentur entschieden, ob Sie förderberechtigt sind.
- Förderprogramme der Länder: Nicht nur der Bund, sondern auch die Länder haben spezifische Förderprogramme, die zur Finanzierung einer Heilpraktikerausbildung genutzt werden können. Beispiele sind der Qualifizierungscheck (Hessen), der Bildungsscheck (Brandenburg, NRW), der Weiterbildungscheck (Sachsen, Bremen, Thüringen) sowie der Quali-Check (Rheinland-Pfalz).
Weitere Fördermittel und Zuschüsse
Die staatlichen Fördermöglichkeiten haben teilweise hohe Voraussetzungen oder hängen stark von der individuellen Entscheidung eines Sachbearbeiters ab. Doch selbst wenn Sie keinerlei staatliche Zuschüsse bekommen sollten, gibt es alternative Finanzierungsmöglichkeiten und Sparpotential:
- Steuervorteile: Die anfallenden Kosten für ein Fernstudium zum Heilpraktiker können als Werbungskosten oder Sonderausgaben für Weiterbildung steuerlich geltend gemacht werden.
- Rabatte der Anbieter: Zahlreiche Anbieter von Fernlehrgängen zum Heilpraktiker haben eigene Rabattprogramme. So kann beispielsweise profitieren, wer bereits einen anderen Fernkurs absolviert hat oder sich besonders frühzeitig zu einem Lehrgang anmeldet. Darüber hinaus lohnt sich der Preisvergleich, weil auch Heilpraktikerschulen selbst häufig zielgruppenabhängige Rabatte gewähren, zum Beispiel für Rentner oder Arbeitslose. Ein Blick in die Broschüren der Fernstudiums-Anbieter lohnt auch hier!
- Beteiligung des Arbeitsgebers: Ob sich Ihr derzeitiger Arbeitgeber an den Kosten einer Weiterbildung zum Heilpraktiker beteiligt, ist von Ihrem Verhandlungsgeschick und dem Nutzen für ihn und das Unternehmen abhängig. So können Sie überzeugen, wenn durch die Heilpraktikerausbildung Zusatzangebote bereitgestellt oder neue Kunden angesprochen werden können. Dann greift Ihr Arbeitgeber Ihnen sicherlich gerne mit einer Finanzspritze oder einem Entgegenkommen bei den Arbeitszeiten während der Ausbildung unter die Arme.