Unabhängig davon, ob man per Fernstudium Heilpraktiker werden will, auf ein komplettes Selbststudium setzt oder vielleicht sogar in Vollzeit eine Heilpraktikerschule besucht, ist das Bestehen der amtsärztlichen Überprüfung stets das erklärte Ziel. Der deutsche Gesetzgeber macht zwar keine Angaben darüber, wie die Ausbildung als Heilpraktiker/in aussehen muss, doch die Zulassung ist dennoch streng reglementiert. So geht aus § 1 Heilpraktikergesetz hervor, dass die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung eine staatliche Erlaubnis erfordert.
In § 2 Heilpraktikergesetz geht der Gesetzgeber auf die Rahmenbedingungen der Erlaubniserteilung ein. Abgesehen von formalen Bedingungen wie einem Mindestalter von 25 Jahren, der gesundheitlichen Eignung sowie der sittlichen Zuverlässigkeit, die durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachzuweisen ist, geht es vor allem darum, festzustellen, ob die Kompetenzen des Heilpraktikeranwärters ausreichen, um im Rahmen einer heilkundlichen Tätigkeit gesundheitliche Schäden für die Patienten ausschließen zu können. Aus diesem Grund wird eine amtsärztliche Überprüfung zur Erteilung der Heilpraktikererlaubnis durchgeführt.