Was macht ein Heilpraktiker?
Dass die Befugnisse eines Heilpraktikers im Vergleich zu Ärzten eingeschränkt sind, ist allgemein bekannt und nur allzu gut verständlich, schließlich hat ein Heilpraktiker kein Studium der Medizin erfolgreich absolviert, sondern musste sich lediglich einer amtsärztlichen Überprüfung zur Erlangung der Heilpraktikererlaubnis unterziehen. Es ist also nicht verwunderlich, dass hinsichtlich der Berufsausübung deutliche Unterschiede zwischen Ärzten und Heilpraktikern bestehen. Nichtsdestotrotz umfasst die Heilpraktikererlaubnis gemäß § 1 Heilpraktikergesetz eine Befugnis zur berufs- beziehungsweise gewerbsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Approbation als Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut.
Das Interesse an einer Qualifizierung als Heilpraktiker/in ist bei vielen Menschen zwar groß, doch bezüglich der genauen Tätigkeiten eines Heilpraktikers existiert mitunter Unsicherheit, insbesondere wenn man selbst bislang noch keine Naturheilpraxis aufgesucht hat, um sich dort behandeln zu lassen. Ganz grundsätzlich kann der Heilpraktiker heilkundlich tätig werden und durchaus auch körperliche Behandlungen durchführen. In der Regel zeichnen sich entsprechende Praxen durch einen Fokus auf die Naturheilkunde oder Alternativmedizin aus. Auf diese Art und Weise wird gewissermaßen ein ergänzendes Angebot zur Schulmedizin geschaffen, die die Basis klassischer Arztpraxen bildet.
Typische Behandlungsformen beim Heilpraktiker
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Heilpraktiker widmen sich grundsätzlich einer allgemeinen Heilkundeausübung und dürfen im Falle einer Vollzulassung psychische sowie physische Leiden diagnostizieren und therapieren. Grundsätzlich herrscht in diesem Zusammenhang eine Therapiefreiheit, wobei der Gesetzgeber dem Heilpraktiker nur die Anwendung von Verfahren erlaubt, die er auch tatsächlich beherrscht. In der Regel absolvieren Heilpraktiker ergänzende Zusatzausbildungen und spezialisieren sich auf einzelne Therapieformen der Naturheilkunde beziehungsweise Alternativmedizin. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Verfahren handeln:
- Homöopathie
- Autogenes Training
- Bioresonanztherapie
- Kinesiologie
- Blutegeltherapie
- Aromatherapie
- Phytotherapie
- Akupunktur
- Chiropraktik
Kennzeichnend für die Vorgehensweise eines Heilpraktikers ist der ganzheitliche Ansatz, der seiner Arbeit zugrunde liegt. Gleichzeitig muss kein wissenschaftlicher Nachweis der Wirksamkeit vorliegen, wodurch Heilpraktiker/innen besonders frei in ihrem therapeutischen Angebot sind. Dabei müssen sie sich selbstverständlich innerhalb der Grenzen bewegen, die ihnen von gesetzlicher Seite gesetzt werden.
Grenzen der Heilpraktiker-Tätigkeit
Der deutsche Gesetzgeber setzt dem Heilpraktiker demnach Grenzen und sorgt durch entsprechende Verordnungen und Gesetze dafür, dass dieser unter anderem nicht zur zahnmedizinischen Behandlung, Leistung von Geburtshilfe, Durchführung der Leichenschau, Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente oder Behandlung bestimmter Infektionskrankheiten befugt ist. Auch Heilpraktiker, die über eine volle Zulassung verfügen, können somit nicht in jeglicher Hinsicht die Heilkunde ausüben, denn verschiedene Bereiche sind von Gesetzes wegen approbierten Ärzten vorbehalten.
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